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   VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20   

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https://dejure.org/2023,26838
VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20 (https://dejure.org/2023,26838)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.05.2023 - 1 K 3368/20 (https://dejure.org/2023,26838)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 1 K 3368/20 (https://dejure.org/2023,26838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
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    Staatliche Anerkennung als Hochschule; Widerruf der staatlichen Anerkennung; Privathochschulfreiheit; Wissenschaftsfreiheit; öffentliches Interesse; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; Akkreditierung; Dauerverwaltungsakt; Rechtsänderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Soweit der Widerruf auf die fehlende Akkreditierung der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor/Master-Abschlüsse abstelle, werde auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 (1 BvL 8/10) verwiesen.

    Ferner ist für diese Fallgruppe des nachträglichen Wegfalls der Voraussetzungen für einen Widerruf zu berücksichtigen, dass die Grundrechte der Hochschule - insbesondere Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 -, juris Rn. 48) sowie Art. 12 Abs. 1 GG - und die Grundrechte der Studierenden und des Lehrpersonals betroffen sind.

    Dies hätte zur Folge, dass die Studierenden weiterhin auf die Qualität der Lehre vertrauen würden, obwohl diese nicht mehr gesichert wäre (zur Qualitätssicherung in anderem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 -, juris Rn. 56).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar - wie die Klägerin zu Recht geltend macht - die damalige entsprechende Regelung zur Akkreditierung von Studiengängen im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen als mit der Verfassung unvereinbar erklärt, weil der Gesetzgeber die im grundrechtlichen Sinne wesentlichen Fragen der Qualitätssicherung nicht selbst geregelt habe (BVerfG, Beschluss vom 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 9 S 2430/12

    Anforderungen an die Zuerkennung des Status einer staatlich anerkannten

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Hinzu kommt, dass die staatliche Anerkennung als Statusakt ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2013 - 9 S 2430/12 -, juris, zur privaten Ersatzschule).

    Dabei ist zu beachten, dass die staatliche Anerkennung - wie bereits ausgeführt - als Statusakt ein Dauerverwaltungsakt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2013 - 9 S 2430/12 -, juris zur privaten Ersatzschule).

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Auch sonst genießt die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238, juris Rn. 125).
  • VG Freiburg, 21.10.2015 - 1 K 2020/13

    Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung der Akten in die Kanzlei

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Mit Urteil der Kammer vom 21.10.2015 - 1 K 2020/13 - ist der Klage stattgegeben worden.
  • BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Schließlich ist die Norm für die Auslegung offen, dass es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2019 - 6 C 8/18 -, BVerwGE 165, 251-263, juris Rn.18).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der maßgebliche Zeitpunkt, auf den es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ankommt, in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urteile vom 03.11.1987 - 9 C 254.86 - und vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, jeweils juris) und ist dementsprechend durch Auslegung zu ermitteln.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der maßgebliche Zeitpunkt, auf den es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ankommt, in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urteile vom 03.11.1987 - 9 C 254.86 - und vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, jeweils juris) und ist dementsprechend durch Auslegung zu ermitteln.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2016 - 9 S 303/16

    Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule

    Auszug aus VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
    Die hier maßgebliche Vorschrift über den Widerruf der staatlichen Anerkennung in § 71 Abs. 2 Satz 1 LHG sieht - anders als § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwVfG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris) - nach dem eindeutigen Wortlaut eine gebundene Entscheidung vor (vgl. Krausnick, in BeckOK Hochschulrecht Baden-Württemberg, von Coelln/Haug, 25. Edition, Stand 01.09.2021, § 71 Rn. 19).
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